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   VG Regensburg, 02.04.2019 - RO 4 K 17.2190   

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VG Regensburg, 02.04.2019 - RO 4 K 17.2190 (https://dejure.org/2019,91597)
VG Regensburg, Entscheidung vom 02.04.2019 - RO 4 K 17.2190 (https://dejure.org/2019,91597)
VG Regensburg, Entscheidung vom 02. April 2019 - RO 4 K 17.2190 (https://dejure.org/2019,91597)
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  • VGH Bayern, 25.04.2018 - 21 CS 17.2459

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse bei sog. "Reichsbürgern"

    Auszug aus VG Regensburg, 02.04.2019 - RO 4 K 17.2190
    Als Tatsache, die ein nachvollziehbares Risiko für unsorgfältiges oder unsachgemäßes Verhalten nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG begründet, ist in der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs die Zugehörigkeit zur Bewegung der Reichsbürger und Selbstverwalter oder die verbindliche Übernahme von deren Ideologie anerkannt (so beispielsweise B.v. 5.10.2017 - 21 CS 17.1300 - juris; B.v. 15.1.2018 - 21 CS 17.1519 - juris; B.v. 25.4.2018 - 21 CS 17.2459 - juris).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sieht ein solches Risiko auch für den Bereich des Waffenrechts: Wer der Ideologie der genannten Bewegung folgend die Existenz und Legitimation der Bundesrepublik Deutschland negiert und die auf dem Grundgesetz fußende Rechtsordnung für sich nicht als verbindlich anerkennt, gibt Anlass zu der Befürchtung, dass er auch die Regelungen des Waffengesetzes nicht strikt befolgen werde (BayVGH, B.v. 25.4.2018 - 21 CS 17.2459 - juris Rn. 20).

    Bedeutung misst der Verwaltungsgerichtshof daneben auch der Tatsache bei, ob der Betreffende in der für Reichsbürger und Selbstverwalter typischen Diktion gegenüber Behörden in Erscheinung getreten ist (B.v. 25.4.2018 - 21 CS 17.2459 - juris Rn. 22 f.).

  • BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"

    Auszug aus VG Regensburg, 02.04.2019 - RO 4 K 17.2190
    Die behördliche Prognose der Unzuverlässigkeit ist in Anlegung dieses Maßstabs nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Tatsachen, auf die sie gestützt wird, nach aller Lebenserfahrung kein plausibles Risiko dafür begründen, dass die in Rede stehende Person künftig Verhaltensweisen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG begehen werde (BVerwG, U.v. 28.1.2015 - 6 C 1.14 - NJW 2015, 3594/3596).
  • BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 30.13

    Waffenrechtliche Erlaubnisse; Widerruf; Zuverlässigkeit; Alkoholgenuss;

    Auszug aus VG Regensburg, 02.04.2019 - RO 4 K 17.2190
    Denn das Waffenrecht dient dem Zweck, die mit jedem Waffenbesitz verbundenen Risiken nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten das uneingeschränkte Vertrauen verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen werden (BVerwG, U.v. 22.10.2014 - 6 C 30/13 - NJW 2015, 1127).
  • VGH Bayern, 05.10.2017 - 21 CS 17.1300

    Keine hinreichende Gewähr für verantwortungsvollen Umgang mit Waffen -

    Auszug aus VG Regensburg, 02.04.2019 - RO 4 K 17.2190
    Als Tatsache, die ein nachvollziehbares Risiko für unsorgfältiges oder unsachgemäßes Verhalten nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG begründet, ist in der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs die Zugehörigkeit zur Bewegung der Reichsbürger und Selbstverwalter oder die verbindliche Übernahme von deren Ideologie anerkannt (so beispielsweise B.v. 5.10.2017 - 21 CS 17.1300 - juris; B.v. 15.1.2018 - 21 CS 17.1519 - juris; B.v. 25.4.2018 - 21 CS 17.2459 - juris).
  • VGH Bayern, 02.10.2013 - 21 CS 13.1564

    Beschwerde; Unzuverlässigkeit; Aufbewahrung von Waffen und Munition

    Auszug aus VG Regensburg, 02.04.2019 - RO 4 K 17.2190
    Ein Restrisiko muss nicht hingenommen werden (BayVGH, B.v. 2.10.2013 - 21 CS 13.1564 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 15.01.2018 - 21 CS 17.1519

    Widerruf der Waffenbesitzkarte und des kleinen Waffenscheins

    Auszug aus VG Regensburg, 02.04.2019 - RO 4 K 17.2190
    Als Tatsache, die ein nachvollziehbares Risiko für unsorgfältiges oder unsachgemäßes Verhalten nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG begründet, ist in der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs die Zugehörigkeit zur Bewegung der Reichsbürger und Selbstverwalter oder die verbindliche Übernahme von deren Ideologie anerkannt (so beispielsweise B.v. 5.10.2017 - 21 CS 17.1300 - juris; B.v. 15.1.2018 - 21 CS 17.1519 - juris; B.v. 25.4.2018 - 21 CS 17.2459 - juris).
  • VGH Bayern, 12.12.2017 - 21 CS 17.1332

    Widerruf waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse wegen Zugehörigkeit zur

    Auszug aus VG Regensburg, 02.04.2019 - RO 4 K 17.2190
    Zu den für Reichsbürger und Selbstverwalter charakteristischen Verhaltensweisen zählt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof namentlich die Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises unter Angabe des Königreichs Bayern und Verweis auf das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 (B.v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332 - juris Rn. 15).
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